StartUp-Finanzierung: Abzock-Vertragsklauseln der Investoren?

Das manager-magazin zeigt in einem sehr lesenswerten Artikel von November 2019, in welche Fallen StartUp-Gründer geraten können, wenn sie an Kapitalgeber-Romanzen glauben, wie sie in der VOX-Serie „Höhle der Löwen“ vermittelt werden. Denn dort wird nach Ansicht des Autoren und Innovations-Experten, Jens-Uwe Meyer (hier bei amazon), die Realität völlig verzerrt dargestellt. In Wirklichkeit sind die Beteiligungsverträge, die Gründer unterzeichnen müssen wenn sie Investoren an Bord lassen, knüppelhart und zugunsten der Risikokapitalgeber formuliert. Im schlimmsten Fall sind die Anteile der Gründer am eigenen Unternehmen bald fast nichts mehr wert – zum Beispiel, weil diese die Geschäftszahlen bei der Unternehmensbewertung viel zu hoch angesetzt hatten. Da vor Allem junge Menschen schnell auf die Vertragsklauseln bei Venture-Capital-Deals hereinfallen, sollten sie den Beitrag von Jens-Uwe Meyer sehr sorgfältig lesen (oder die Angehörigen der StartUp-GründerInnen sollten das tun…)

Ob „Tag-along-Rights“, „Downround“ oder „Last in – First out“, die Klauseln in den umfangreichen Verträgen verbergen viele Fallen, die sich verheerend auf die Rechte und Beteiligungen der Gründer auswirken können. Denn auch wenn die Gründer die prozentuale Mehrheit am Unternehmen besitzen, können sie von Investoren erheblich unter Druck gesetzt werden. So kann irgendwo im Beteiligungsvertrag geregelt sein, dass die Investoren die Geschäftsführung austauschen können.

Last in – First out

Hinter dieser Formel verbirgt sich das Recht der zuletzt hinzugekommenen Investoren, beim Verkauf als Erster ihr Geld zu bekommen. Bei mehreren Finanzierungsrunden sähe es dann so aus: Zuerst erhalten die letzten Investoren ihren Anteil beim Verkauf, dann die Investoren aus der Runde davor, dann die Investoren aus der Runde davor – bis hin zu den ersten Risikokapitalgebern. Ob überhaupt die die Gründer noch etwas übrigbleibt, wird man ganz am Ende der Verteilung sehen. Um so eine üble Vertragsklausel zu vermeiden, müssen Gründer schon mit den allerersten Geldgebern hart verhandeln. Sonst könnte es zu spät sein…

Unbedingte Leseempfehlung für die bittere Wahrheit hinter „König der Löwen“! Man erhält einen prägnanten Überblick über die Fallen in der Vertragsgestaltung und die Motive der Investoren.
Manager-Magazin vom 13.11.19: Jens-Uwe Meyer zu der Realitätsverzerrung im Gründerbereich – und zu dem „Schmierentheater“ König der Löwen

 

 

 

 

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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