Fördermittel für berufliche Weiterbildung: Bildungsscheck NRW und Bildungsprämie

Speziell für Berufstätige und Berufsrückkehrer/Innen gibt es Fördermittel zur beruflichen Weiterbildung. In Nordrhein-Westfalen hat sich das beliebte Förderinstrument Bildungsscheck NRW zum 1. September 2013 noch weiter verbessert – ab sofort (und bis 2015) gibt es für Weiterbildungen bis zu 1.000 Euro Zuschuss – und zwar 50 Prozent von Weiterbildungen, die 2.000 Euro oder mehr kosten. Preiswerte Angebote werden ebenfalls mit 50 Prozent bezuschusst – also bei 1.000 Euro Weiterbildungskosten erhält der/ die Anspruchsberechtigte 500 Euro.

journalistenseminarEin weiteres Fördermittelprogramm speziell für Berufstätige ist die Bildungsprämie als Bundesprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Erwerbstätige Frauen und Männer mit einem Einkommen bis zu 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten) jährlich können die Bildungsprämie beantragen, um sich beruflich zu verbessern. Allerdings können hier maximal 500 Euro erhalten werden – wiederum 50 Prozent der Weiterbildungskosten.

Website: Bildungsscheck NRW des Landesministeriums für Arbeit, Integration und Soziales

Website: Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Beide Programme können leider nicht von Arbeitslosen in Anspruch genommen werden. Diese müssen sich an ihren Berater wenden und werden an spezielle Partner der Arbeitsagentur vermittelt, die von der BA zertifizierte Kurse und Lehrgänge anbieten. Erwerbstätige (individueller Zugang) oder Unternehmen (betrieblicher Zugang)  können einmal jährlich die Förderung beantragen.

Studenten sind ebenfalls von den beiden Fördermittelprogrammen ausgenommen. Berechtigt sind allerdings Existenzgründer bis zum 5. Jahr nach Gründung – und Mütter in Elternzeit. Auch Berufsrückkehrer/Innen (die sich z.B. um Kinder unter 15 Jahren kümmern) können eventuell antragsberechtigt sein.

Hier eine Liste der berechtigten Empfänger des Bildungsschecks NRW:

  • Lohn- und Gehaltsempfänger bzw. -Empfängerinnen
  • Für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen gleichgestellt sind,
  • Geringfügig Beschäftigte, (ohne andere Hauptbeschäftigung)
  • Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
  • Mithelfende Familienangehörige (ohne andere Hauptbeschäftigung)
  • Mitarbeitende Betriebsinhaber / Eigentümer in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung
  • Berufsrückkehrende, die spezielle Bedingungen erfüllen

Frage- und Antwortliste zum Bildungsscheck NRW

Mitarbeiter im öffentlichen Dienst können leider nicht den Bildungsscheck beantragen. Unternehmen die ihre Mitarbeiter schulen lassen möchten (max. 20 Bildungsschecks) dürfen maximal 250 Mitarbeiter beschäftigen.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss VOR Anmeldung zu einer beruflichen Weiterbildung eine Beratung erfolgen. Gemeinsam wird in der Beratung ermittelt, ob der Anspruch besteht und welche Förderung die richtige ist. Danach erhält man direkt den Bildungsgutschein bzw. die Bildungsprämie als Dokument. Die Beratungen werden vor allem von IHK, VHS und Handwerkskammer durchgeführt.

Hier der Link zu einer Liste der Beratungsstellen in NRW

Die berufsbegleitenden Weiterbildungen der Business Academy Ruhr in Kooperation mit mehreren IHK’s zum Social Media Manager, Online Marketing Manager und Online Redakteur können über diese beiden Förderungen bezuschusst werden.

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