GPS-Ortung verbreitet sich: Diebstahlschutz, Überwachung, Verhaltensprofile, Werbung…

GPS ist ein weltweit funktionierendes Hilfsmittel zur exakten Navigation oder Ortsbestimmung. Besitzer und Betreiber des globalen Positionsbestimmungssystems ist das Verteidigungsministerium der USA. GPS ist weit verbreitet und in vielen Produkten enthalten. Die Genauigkeit einer üblichen GPS-Ortung liegt zurzeit bei knapp 8 Metern. So kann zum Beispiel die Facebook-App Restaurants empfehlen, die sich aktuell in der Nähe des Smartphone-Nutzers befinden.

In Innenräumen ist eine GPS-Ortung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und in der Regel untauglich. In diesem Beitrag werden verschiedene Einsatzgebiete von GPS-Tracking erläutert. Ob Diebstahlschutz, Ortung von Gegenständen, Überwachung von Mensch und Tier, Verhaltensprofil-Verwendungen oder Marketing – GPS-Tracking wird im Alltag immer selbstverständlicher.

GPS Tracking als Diebstahlschutz von Kraftfahrzeugen

Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay

GPS-Tracker sind ein wirkungsvoller Diebstahlschutz. Immer mehr Unternehmen setzen zum Beispiel GPS-Tracker ein für die Überwachung ihrer Fahrzeugflotte. Nicht nur Dienstwagen und andere Dienstfahrzeuge wie Fahrräder – inklusive der Bewegungsprofile von Mitarbeitern – werden immer häufiger geortet, auch im Transportwesen ist Lkw Tracking  für den Diebstahlschutz von Fahrzeug und Ladung fast unerlässlich.

Allerdings sollten sich Unternehmen vor dem Einbau von GPS-Trackern rechtlich genau beraten lassen, wie die Informationspflichten, Einwilligungserklärungen und anderen freiwilligen Vereinbarungen mit Mitarbeitern gestaltet sein müssen, um sich nicht der unzulässigen Überwachung schuldig zu machen.

Privatpersonen und GPS Diebstahlschutz

Gerade für den Diebstahlschutz von wertvollen Fahrrädern, aber auch von Wohnmobilen, PKW’s, Smartphones und anderen bewegbaren Produkten wie Koffern, Geldbörsen oder Schlüsseln wird gern GPS-Tracking genutzt. Da die GPS-Tracker für Gegenstände immer kleiner werden, können diese auch verwendet werden, ohne dass der Dieb diese schnell entdecken und entfernen kann. Die Ortung wird in der Regel über eine Smartphone-App vorgenommen. Bei manchen Trackern ist die App-Nutzung der Überwachung mit einem kostenpflichtigen Abo verbunden – bei anderen ist die Ortung über die App kostenfrei.

Das Ortungs-Monitoring für Smartphones ist verbraucherfreundlich und wird von den Besitzern in der Regel genutzt für den Fall des Verlusts oder Diebstahls. Auch immer mehr Neuwagen verfügen über die Möglichkeit, die eingebauten GPS-Systeme mit einem GPS-Tracking des eigenen Autos zu verbinden, allerdings meist über kostenpflichtige Abo Modelle wie bei Mercedes. Verbraucher können sich bei dem Kauf beweglicher elektronischer Geräte informieren, ob sie Zugriff auf GPS-Ortungsdaten haben können. Digitale Geräte wie Saugroboter oder Drohnen gehören zur Produktklasse Internet of Things (IoT).

Überwachung per GPS von Mensch und Tier

In den Medien wird viel darüber diskutiert, ob die Ortung per GPS von Kindern oder hilfsbedürftigen Personen wie Demenzkranken rechtlich zulässig ist. Ist die GPS-Ortung eine wertvolle Unterstützung im Rahmen der Fürsorge – oder stellt sie einen übermäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte der Personen dar?  

Die GPS-Ortung findet vorwiegend über Apps auf dem Smartphone statt, über installierte GPS-Tracker oder über Wearables. Wearables sind kleine Computersysteme, die direkt am Körper getragen werden wie Armbänder und Fitnesstracker. Auch können Ortungs-Chips an der Kleidung oder an Schmuckstücken angebracht werden. Problematisch wird es auf jeden Fall, wenn der Überwachte nichts davon weiß, dass Angehörige oder stationäre Einrichtungen ihn oder sie orten. In stationären Einrichtungen sollte man vor der Anbringung von GPS-Trackern beim zuständigen Amtsgericht nachfragen, in welchen Fällen eine GPS-Überwachung des Hilfsbedürftigen erlaubt ist.

Überwachung von Kindern: Rechtlich zulässig ist die GPS-Ortung von Kindern bis zum 12. Lebensjahr den Informationen aus dem Internet nach auch ohne deren Einwilligung. Bei älteren, jedoch noch minderjährigen Kindern ist die Rechtslage nicht eindeutig. Eindeutig ist jedoch, dass keine Kamera und kein Mikrofon zur Überwachung ohne Einwilligung des Überachten verwendet werden dürfen. Nach einer Studie des Bitkom haben bisher schon sechs Prozent der Eltern ein Tracking-System genutzt, um ihre Kinder zu überwachen. Knapp die Hälfte der Befragten könnten sich allerdings vorstellen, den gegenwärtigen Standort von Kindern oder auch hilfsbedürftigen Personen zu tracken.

Die Überwachung eines Haustieres ist für die Besitzer rechtlich unproblematisch. Allerdings sind viele GPS-Halsbänder sehr groß, könnten gerade für Katzen beim Durchschlupf von Engpässen gefährlich sein und sind in der Regel mit kostenpflichtigen Abos verbunden.

Spionage Überwachung privat

Auch die heimliche GPS-Überwachung des Partners, des Ex-Partners oder einer anderen Person (zum Beispiel des Kindes, das beim Partner lebt), wird immer einfacher. Dass diese Art des Trackings strafrechtlich verfolgt werden kann, versteht sich von selbst. Leider ist dies jedoch sehr schwierig und kommt viel zu selten zur Anzeige.

Auf jeden Fall empfiehlt es sich für Menschen, die den Verdacht haben, sie könnten heimlich überwacht werden, sehr genau alle installierten Apps auf ihrem Smartphone zu kontrollieren – auch die Einstellungen in ihrem Navigationssystem. Ebenfalls sollte man sich im Web über sogenannte Spionage-Apps informieren, die nicht nur die Erstellung von Bewegungsprofilen ermöglichen, sondern auch den Zugriff auf Kontakte, Textnachrichten, Fotos und Social-Media-Aktivitäten.

GPS-Tracking von Mitarbeitern

Durch die Einführung von Homeoffice und dessen zügige Verbreitung seit 2020 hat die Tendenz zugenommen, die Computer-Arbeit von Mitarbeitern zu überwachen in Bezug auf Mausbewegungen, Computer- und Internetverhalten und die Anwesenheit am Arbeitsplatz per Kamerazugriff. Vieles davon ist rechtlich umstritten, das meiste nur möglich, wenn die Mitarbeiter informiert wurden und ihre freiwillige Einwilligung gegeben haben.

Bewegungsprofile von Mitarbeitern sind immer dann interessant für das Unternehmen, wenn es sich um Außendiensttätigkeiten handelt. In Deutschland werden Mitarbeiterrechte sehr hoch geschrieben, doch empfiehlt es sich trotzdem, gerade dann Erkundigungen einzuziehen, wenn der Arbeitgeber nicht an einen Betriebs- oder Personalrat gebunden ist, der darüber Auskunft geben kann, ob Überwachungen vorgenommen werden – und wenn ja, welche.

Verhaltensprofile und GPS-Tracking für das Marketing

Sowohl Android- als auch iOS-Systeme sammeln viele Daten über das Verhalten der Smartphone-Nutzer. Bewegungsprofile sind hierbei aus verschiedenen Gründen sehr interessant. In Bezug auf die Gesundheit kann über verschiedene Datenaufzeichnungen – zum Beispiel Standortaufzeichnungen  in Verbindung mit Kaufverhalten und sozialen Aktivitäten – ermittelt werden, wie gesund ein Mensch lebt.

Inwieweit Krankenkassen und Versicherungen die Datenauswertungen in Zukunft nutzen werden, um zum Beispiel finanzielle Anreize für eine gesunde Lebensführung zu entwickeln, wird man sehen. Aber nicht nur in Bezug auf gesunde Lebensführung sind GPS-Ortungen interessant. Im Marketing können die Bewegungsprofile dafür verwendet werden, passgenaue Produkte und Dienstleistungen zu bewerben – zum Beispiel, indem Werbeanzeigen, News und Social Media Posts wie bei TikTok auf den Standort angepasst werden.

Fazit

Nicht nur im politisch digitalen China, auch im Rest der Welt wird die Überwachung des Menschen immer umfassender und detaillierter. Während in Autokratien keine Rücksicht darauf genommen werden muss, ob die Bürger und Bürgerinnen damit einverstanden sind, haben Demokratien die Pflicht, auf Persönlichkeitsrechte und andere rechtliche Rahmenbedingungen Rücksicht zu nehmen. Mehr und mehr wird die Justiz der Gradmesser dafür, ob Sicherheit oder Freiheit zum Maßstab für Gesellschaften werden – und wie man seine Bürger/Innen vor unfreiwilliger Überwachung schützt.

Ob Privatperson, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmen, Politik oder Behörde – es ist unsere Pflicht, uns umfassend über Chancen und Gefahren der digitalen Entwicklung zu informieren. Unwissend in die Überwachung zu geraten, ist keine Option. Man kann es zulassen – aber man sollte wissen, was man tut.

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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