Existenzgründer: Kürzungen beim Gründungszuschuss schon ab November 2011

Wie das Portal gruendungszuschuss.de berichtet, sollen die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss schon zu November 2011 in Kraft treten. Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit mit dieser Förderung selbstständig machen wollen, sollten sich – wenn möglich – schon vor diesem Datum selbstständig machen, da ab dem 1. November 2011 der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss entfallen soll. Außerdem sind Kürzungen bei den Leistungen geplant.

Das Portal www.gruendungszuschuss.de hat den Gesetzentwurf „Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ auf seiner Seite im Wortlaut veröffentlicht. Die vorzeitige Änderung des Gesetzes hat gravierende Folgen für alle potentiellen Gründer, die nach dem 1. Februar 2011 arbeitslos geworden sind. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich von einem Experten beraten zu lassen, wenn man die Förderung für ALG-I-Empfänger nicht aufs Spiel setzen will.Dass die hauptsächliche Förderung von neun auf sechs Monate gekürzt wird, ist schmerzlich. Doch dass der Rechtsanspruch entfällt, ist bedrohlich. Die Vorbereitung einer Existenzgründung ist mit erheblichem Aufwand und mit Kosten verbunden – ohne Rechtssicherheit ist dieser Schritt nicht mehr kalkulierbar.

Das Förderprogramm Gründungszuschuss besteht seit 2006. Es stellte einen Zusammenschluss von Überbrückungsgeld und „Ich-AG“ dar.

Änderungen beim Gründungszuschuss – geplant ab dem 1. November 2011

  • Ab dem 1. November 2011 soll der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss entfallen. Danach ist es nur noch eine „Ermessensleistung“ der Agentur für Arbeit.
  • Mit den geplanten Änderungen wird die Förderdauer bei Gründungszuschuss von neun Monaten auf sechs Monate gekürzt. In dieser Phase erhält der Gründer eine monatliche Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes – plus 300 Euro monatlich für den erhöhten Aufwand – zum Beispiel für Versicherungen.
  • Nach diesen sechs Monaten kann in einer zweiten Phase das StartUp mit 300 Euro monatlich gefördert werden – allerdings neun Monate lang (bisher sechs Monate)

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Eva Ihnenfeldt
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