Dürfen Anbieter, die kommerzielle Werbung über Google AdWords schalten, fremde Markennamen als Keywords (Schlüsselwörter) nutzen, um auf ihre ähnlichen Produkte aufmerksam zu machen? Der Europäische Gerichtshof hat hierzu im März ein Urteil gesprochen. Kläger im Ausgangsverfahren gegen Google war Louis Vuitton und Viaticum. Die Markeninhaber hatten festgestellt, dass beim Googlen ihrer Markennamen Anzeigen von Wettbewerben auftauchten und wollten verbieten lassen, dass fremde Markennamen als Schlüsselwörter in Kampagnen verwendet werden dürfen.
Der EuGH (Rechtssache C 236/08 bis C238/08) führte aus, dass die Feststellung richtig ist, dass der Anbieter Google seinen Kunden gestattet, als Zeichen fremde Marken zu setzen, um sie für die eigene kommerzielle Kommunikation zu nutzen. Google selbst jedoch benutzt solche Zeichen fremder Marken nicht selbst. Daher kann schon einmal kein ausschließliches Recht gegen Google geltend gemacht werden -höchstens gegen die Werbekunden von Google.
Gegen die Werbenden kann ein Markeninhaber dann vorgehen, wenn diese die Schlüsselwörter so verwenden, dass in den Anzeigen nur schwer erkennbar ist, von welchem Unternehmen die Anzeige stammt. Darum sollten Werbende darauf achten, dass die eingeblendeten Werbeanzeigen nicht zu einer Verwechslungsgefahr mit der fremden Marke führen können.
Das finde ich als Inhaber einer nicht so bekannten Marke natürlich toll! Dann kann ich für meine Stillkissen auch als Keywords Begriffe wie „Theraline“ verwenden. Klasse!
Danke für den Tipp!!!