Smartphones am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt und was nicht?

Das Smartphone steckt zwar bei so gut wie allen Deutschen inzwischen in der Hosentasche, am Arbeitsplatz hat es jedoch nur unter Umständen etwas zu suchen. Das Thema ist aktuell brisant, und selbst der Telefonanbieter 1&1 hat auf seinem Blog einen Beitrag zum Thema veröffentlicht, wo es detailliert erklärt wird, unter welchen Umständen die Handynutzung im Büro in Ordnung ist – und wann nicht.

Was darf der Arbeitgeber verbieten?

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– Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer nicht verbieten, das private Smartphone mitzunehmen. Ausnahmen bestehen nur, wenn das Gerät etwa durch seine Strahlung Arbeitsabläufe oder Instrument beeinflusst.

Ebenfalls nicht verbieten darf der Arbeitgeber die Nutzung des Geräts während einer Arbeitspause, auch, wenn dies rein privaten Zwecken dient. Er darf jedoch Weisungen ausgeben: In Großraumbüros wäre ein Verbot von privaten Telefonaten denkbar, da diese andere Mitarbeiter stören. Auch gilt natürlich, dass private Ausflüge auf Facebook & Co. während der Arbeitszeit zu unterlassen sind, wenn darunter die Performance bei den eigentlichen Aufgaben leidet.

Ablenkung durch das Smartphone – wirklich so schlimm?

Abhängig von der Art der Arbeit werden Smartphones einen erheblichen Anteil daran haben, wie gewissenhaft Arbeitnehmer ihren Aufgaben nachgehen. Man denke nur an das Zugunglück von 2016, das durch einen vom Handy abgelenkten Mitarbeiter der Deutschen Bahn verursacht wurde. Das Ablenkungspotenzial ist also erheblich. Sicherlich sind Personenschäden in einem stillen Büro eher ausgeschlossen, aber auch dort droht zumindest ein Leistungsabfall, für den der Arbeitgeber natürlich nicht bezahlen möchte.

Ein wenig Mathematik hilft ebenfalls dabei, sich die Auswirkungen von Ablenkungen durch Smartphones zu vergegenwärtigen: Nur 10 Minuten Ablenkung pro Tag entsprechen 50 Minuten pro Woche, was sich wiederum auf 200 Minuten pro Monat oder 2.400 Minuten pro Jahr – also 40 Stunden – summiert. Selbst mit abgezogenen Urlaubs- und Feiertagen werden noch mindestens 30 Stunden auf der Uhr stehen, in denen sich der Arbeitnehmer privaten Angelegenheiten gewidmet hat – und das sieht kein Arbeitgeber gern.

Handys und Betriebssysteme für den Geschäftsalltag

In mittelständischen Unternehmen und darüber hinaus sind Dienst-Handys gelegentlich verbreitet. Arbeitnehmer dürfen das Gerät nicht ablehnen und verpflichten sich, während der Arbeitszeit auf dem Smartphone erreichbar zu sein. Achtung: Auch eine Ortung und Nachverfolgung sowie Auswertung der Geräteaktivitäten ist dann seitens des Arbeitgebers völlig rechtens.

Vor allem größere Unternehmen sollten außerdem ein Auge auf Android Enterprise Recommended werfen: Unter diesem Programm stellt Google Smartphones vor, die sich für den Unternehmenseinsatz eignen. Dazu zählen Modelle wie das BlackBerry KEYOne, die Pixel-Smartphones von Google und mehr. Nutzer dieser Smartphones profitieren dann unter anderem durch schnelle Sicherheitsupdates, Verwaltung von Profilen und Geräten durch das Unternehmen und mehr.

Dieser Beitrag entstand in freundlicher Zusammenarbeit mit 1&1. Vielen Dank!

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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