Eva Ihnenfeldt, Dortmund: Eine gute Nachricht für Existenzgründerberater und Existenzgründer: ab dem 1. April 2011 gelten erleichterte Richtlinien für die Beantragung und Abschluss-Dokumentation beim viel genutzten Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“. Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen starten, können 90% Zuschuss für das Beratungsprogramm erhalten, das mit insgesamt 4.000 Euro pro Coaching (als maximale Fördersumme) sehr umfassend angelegt ist. Existenzgründer, die nicht über Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld gefördert werden, erhalten immerhin 50% als Zuschuss für die Beratungsleistungen.
Das ändert sich ab dem 1. April 2011
- Der Coachingvertrag, der zwischen Gründer und Berater geschlossen wird, muss nicht mehr der KfW zur Prüfung vorgelegt werden
- Gründer geben bereits im Antragsformular an, mit welchem Berater sie das Coaching durchführen wollen
- Inhalte und Konditionen des Coachings werden ebenfalls direkt im Antragsformular angegeben
- Der Regionalpartner prüft die Unterlagen und die Fördervoraussetzungen. Er sendet der KfW seine Empfehlung
- Danach schickt die KfW die Zusage an den Antragsteller, inklusive der voraussichtlichen Zuschusshöhe
- Erst nach erfolgter zusage wird der Beratervertrag unterzeichnet und das Coaching kann beginnen
- Ein Wechsel des Beraters ist möglich – jedoch nur nach Absprache mit der KfW
- Der Abschlussbericht durch den Berater verbleibt künftig beim Gründer – nur auf Verlangen muss er der KfW vorgelegt werden
- Der „Schlussverwendungsnachweis“ ist vom Gründer und vom Berater zu unterschreiben. Er dient als Nachweis für die durchgeführte Beratung und wird bei der KfW eingereicht. Über dieses neue Dokument wird das Coaching mit der KfW abgerechnet
- Die Beratung von Angehörigen des Gründers ist zukünftig weitgehend ausgeschlossen
- Die erforderliche Berufserfahrung des Beraters wird zukünftig neu definiert und strenger geprüft
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Jeden Dienstag kostenlose Sprechstunde für Existenzgründer im B-1st – direkt gegenüber der Westfalenhalle
Hallo, ich bin zufällig auf diese Seite gestoßen und hätte ein paar fragen. Ich bin 40 Jahre alt , voll berufstätig habe ein Nebengewerbe auf Fingernägel und besuche im Mai eine Schule für Füßpflege. Ich möchte mich nun endlich selbstständig machen und hauptsächlich in die mobile Fußpflege wechseln , bin aber dann kein Podologe sondern mache einen mehrwöchigen Ganztageskurs ( dafür geht mein Urlaub drauf) kann mir jemand sagen ob ich auch ein Existensgründer darlehen oder Zuschuss bekomme oder ob das nur aus der Arbeitslosigkeit heraus gilt??
Wohne in Zirndorf bei Fürth also Bayern und hier rennt man anscheinend nur vor verschlossene Türen. Danke Vorab MfG
Heidi Carstensen