Am 1. Januar 2018 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) aktiv geworden in Deutschland. Seitdem drohe sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter hohe Bußgelder, wenn sie strafbare Inhalte nicht von sich aus löschen. Die Entscheidung darüber, was strafbar ist, wurde also in private Hände gelegt. Kein Wunder, dass Facebook, Twitter und Co seitdem äußerst großzügig mit Löschungen politischer Aussagen sind. Schließlich will man kein Risiko eingehen. Doch nun kommt Gegenwind: Das Berliner Landgericht hat eine einstweilige Verfügung erlassen mit der Begründung, dass Facebook in einem konkreten Fall zu Unrecht einen Facebook-Kommentar gelöscht hätte. Auch wenn der Inhalt des Posts als „rechts“ eingestuft werden könnte, ist er nach Auffassung des Gerichts nichts rechtswidrig – und Facebook dürfe den Kommentar nicht löschen – und auch nicht den Nutzer mit einer Sperre „bestrafen“.
Alles zum Fall, der die korrekte Anwendung des NetzDG für die großen sozialen Netzwerke sicher nicht leichter macht…
Hier bei heise.de vom 12. April 2018