Ab dem 1. Juni 2011 können Unternehmen ihre Rechnungen auch per pdf versenden, ohne den Vorsteuerabzug zu verlieren. Bisher haben die Finanzämter E-Mail-Rechnungen ohne elektronische Signatur nicht akzeptiert. Wie der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT), mitteilt, hat der Deutsche Bundestag die elektronische Übermittlung von Rechnungen in eine umsatzsteuerliche Gleichstellung verabschiedet, innerhalb des Steuervereinfachungsgesetzes 2011.
Die Änderung und Vereinfachung betrifft Rechnungen, die per E-Mail, als pdf- oder Textdatei (als E-Mail-Anhang oder Web-Download) übermittelt werden. Allerdings müssen die Unternehmen, die eine elektronische Rechnung erhalten, nun in eigener Verantwortung überprüfen, ob diese echt, unversehrt und inhaltlich korrekt ist. Für die Überprofung gibt es keine konkreten Vorgaben. Für den Rechnungssteller bedeutet die Gesetzesänderung eine erhebliche Kostenersparnis.
Quelle: DVPT