Wie die Deutsche Handwerks-Zeitung berichtet, können Betriebsinhaber unter Umständen auch für die Anschaffung neuer Firmenautos die Abwrackprämie nutzen. Zwar sind Nutzfahrzeuge von der Prämie ausgeschlossen, doch es gibt eine Möglichkeit, trotzdem an die begehrten 2.500 Euro zu kommen.
Wenn der Betriebsinhaber sein eigenes, privat genutztes Altauto verschrotten lässt, und er anschließend einen Neuwagen auf seinen Namen kauft, kann er diesen schon einen Tag nach dem Kauf in die Firma einbringen. Auf die Abwrackprämie hat es keinen Einfluss, was nach dem Kauf mit dem Neufahrzeug passiert.
Bevor man sich jedoch zu diesem Schritt entschließt, sollte man in jedem Fall mit dem Steuerberater Rücksprache halten. Eine wichtige Frage ist nämlich, mit welchem Wert das Fahrzeug in den Betrieb eingelegt und gewinnmindernd abgeschrieben wird. Weiterhin ist zu beachten, dass bei einem Privatkauf der Vorsteuerabzug entfällt. Ob jedoch das Neufahrzeug gekauft oder geleast wird, ist für den Erhalt der Prämie unerheblich.