Arbeitgeber Bewertungen im Internet: worauf man unbedingt achten muss

Seit der Wirbel um das Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de verklungen ist, wird es immer selbstverständlicher, Lehrer und Unternehmen im Schutz der Anonymität zu bewerten. Eine Bewertung des Arbeitgebers wird immer häufiger im Web eingestellt – vor allem bei www.kununu.com. Doch auch mit einem Nickname ist es nicht ungefährlich, seiner Meinung und seinem Frust ungehemmt freien Lauf zu lassen: das Internet ist keineswegs ein rechtsfreier Raum.

Die Zeiten ändern sich – während wir noch vor wenigen Jahren weit mehr Arbeitssuchende hatten als qualifizierte Jobangebote, suchen Unternehmen mehr und mehr nach Fachkräften. Um zukünftige Mitarbeiter zu gewinnen, sind positive Bewertungen im Internet sehr hilfreich. Immer mehr Arbeitgeber arbeiten sogar über das Business-Netzwerk Xing mit Kununu zusammen und verlinken direkt von ihrem Profil auf das Bewertungsportal. Mitarbeiter werden aktiv von der Führungsebene gebeten, die Firma zu bewerten. Wechselwillige oder arbeitslose Bewerber suchen bei Bewertungsportalen nach Erfahrungsberichten und lassen sich durch positive wie negative Jobbeurteilungen beeinflussen.

Kununu wurde im Sommer 2007 gegründet. Vier Jahre später hat heute Kununu über 42.000 veröffentlichte Bewertungen, die nach seriösen Kategorien geordnet sind und leicht findbar. Die Kategorien sind geordnet nach „Wohlfühlfaktor“, „Karrierefaktor“, „Benefits“ und der Angabe des Jobstatus. Man kann Punkte vergeben – aber auch frei formulieren. Bei Kununu sind ausdrücklich „diskriminierende, beleidigende, rufschädigende, rassistische und vulgäre Aussagen“ untersagt. Die Betreiber sichten frei formulierte Kommentare manuell und schalten sie erst dann frei.

Dass Mitarbeiter sich hinter einem Pseudonym verbergen können, schützt nicht vor Strafverfolgung. Wenn ein Unternehmen, das sich geschäftsschädigend verleumdet fühlt, eine Strafanzeige stellt, kann es passieren, dass das Gericht die Herausgabe der Nutzerdaten und der IP-Adresse anordnet – so ist man identifizierbar. Zu Strafanzeigen kann es kommen, wenn der Mitarbeiter Schmähkritik, Verleumdungen, üble Nachreden, unwahre Behauptungen ausübt – oder auch Firmengeheimnisse verrät.

Aber auch abseits von Strafverfolgung sind negative Bewertungen riskant, da das Unternehmen den jeweiligen Mitarbeiter aufgrund eines zerstörten Vertrauensverhältnisses entlassen kann. Man sollte also schon darauf achten so zu schreiben, dass es keine ungewollten Konsequenzen gibt, wenn die Identität – wodurch auch immer – aufgedeckt wird.

Zum Arbeitgeber Bewertungsportal Kununu

 

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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