Mit zwei Förderprogrammen unterstützt das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle) Unternehmen, die sich an internationalen Leitmessen beteiligen wollen. Das erste Förderprogramm „Messeprogramm junge innovative Unternehmen“ richtet sich an junge innovative Unternehmen, die zweite Förderung unter dem Titel „Auslandsmessebeteiligung“ spricht Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen an.
Junge innovative Unternehmen können sich an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland beteiligen. Sie dürfen als „kleines Unternehmen“ maximal 50 Mitarbeiter haben und müssen jünger als 10 Jahre sein. Gefördert werden können die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20 % bzw. 30 % zu übernehmen.
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Auslandsmessebeteiligung
Mit diesem Förderprogramm wird die Teilnahme von Unternehmen an ausgesuchten internationalen Fachmessen und -ausstellungen sowie deutschen Industrieausstellungen im Ausland gefördert. Teilnehmende Unternehmen entrichten einen Beteiligungspreis für die Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Veranstaltungsort, für die Überlassung der Ausstellungsfläche und für weitere organisatorische und technische Leistungen. Das Auslandsmesseprogramm kommt den Firmen indirekt zugute. Direkte Zahlungen an einen Aussteller werden nicht geleistet
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