Um Selbständige und Unternehmen steuerlich zu entlasten, hat der Gesetzgeber neue Investitionsanreize geschaffen. Nun dürfen mittlere und kleine Unternehmen für künftige Investitionen bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten von ihrem steuerlichen Gewinn abziehen.Der neue Investitionsabzugsbetrag ersetzt die frühere Ansparabschreibung, die 2008 abgeschafft worden war. Einen ausführlichen Überblick über die Änderungen gibt das Wirtschaftsmagazin Focus.
Nicht nur Selbständige, auch nebenberuflich selbständige Arbeitnehmer können das Investitionsmodell gewinnbringend einsetzen. 40 Prozent der geplanten Anschaffungen können abgesetzt werden, insgesamt maximal 200.000 Euro.
Die geplanten Anschaffungen müssen innerhalb der nächsten drei Jahre getätigt werden. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter können steuersparend eingesetzt werden – bei der alten Ansparabschreibung waren nur neue Investitionen möglich. Die Investition muss möglichst genau beschrieben werden. Es ist sinnvoll, sich an den von der Verwaltung genehmigten Begriffen zu orientieren, wie „Büroeinrichtungsgegenstand/ Büromöbelstück“ oder „Nutzfahrzeug“. Zu eng definierte Begriffe wie „Bürostuhl“ oder ungenaue, wie „Maschine“ , können bei der Anerkennung durchs Finanzamt zu Problemen führen.
Wird innerhalb der drei Jahre der geplante Gegenstand doch nicht eingeführt, müssen die Steuern nachgezahlt werden. Auch Nachzahlungszinsen würden in diesem Fall fällig. Darum lohnt sich der Investitionsabzugsbetrag in der Regel nur, wenn die Investition tatsächlich getätigt wird.
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