Bisher war die Schufa ein Dienst, der die Bonität von Privatpersonen ermittelte und weitergab. Doch ab sofort können auch Unternehmen bei der Schufa Auskunft über ihre Geschäftspartner erhalten. Die so genannte Kompaktauskunft verbindet allgemeine Informationen über das jeweilige Unternehmen mit Daten aus der Schufa Personendatenbank.
Ob bei der Anbahndung von Geschäftsbeziehungen, oder bei Schwierigkeiten bei der Rechnungsbegleichung – mit einer Kompaktauskunft können vor allem kleine Unternehmen, die nicht Mitglied bei einer der großen Kreditauskunfteien sind, zu besserer Sicherheit über ihre Kunden und Geschäftspartner gelangen. Falls jedoch nur selten Unsicherheiten auftreten, ist die punktuelle Zusammenarbeit mit einem Inkassobüro sicher die preisgünnstigere und sichere Alternative.
Die Inhalte der Kompaktauskunft umfassen folgende Angaben:
• Stammdaten
• Bonitätsinformationen
• Bankverbindungen
• Handelsregister-Informationen
• Geschäftszahlen
• Brancheninformationen
• Funktionsträger
Um die Kompaktauskunft in Anspruch nehmen zu können, muss sich ein Unterhemen als Vertragspartner der Schufa registrieren lassen. Der monatliche Mindestumsatz für Auskünfte, die sofort nach der Anmeldung im Portal freigeschaltet werden, beträgt 50 Euro. Dabei kostet eine Einzelauskunft über Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, 9,50 Euro. Die Kündigungsfrist als Schufa-Vertragspartner beträgt zwei Monate – eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht.
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