Anfang 2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Unter dem Titel „Förderung unternehmerischen Know-hows“ und unter der Zuständigkeit des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wurden mehrere Förderprogramme zusammengelegt. Das neue Förderprogramm richtet sich an junge Unternehmen, an kleine und mittlere Bestandsunternehmen (KMU) und an Unternehmen in der Krise. Für die Vorgründungsphase gibt es weiterhin Länderprogramme, die in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden.
Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an:
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Gefördert werden Unternehmensberatungen zu den verschiedensten Schwerpunkten. Bestandsunternehmen können pro Beratungsschwerpunkt bis zu fünf Tage in Anspruch nehmen. Bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten gilt diese Beschränkung nicht. Es ist grundsätzlich nicht möglich, die Fördermaßnahme für Seminare oder Workshops einzusetzen.
Beraten können selbstständige Beraterinnen und Berater, die ihren überwiegenden Umsatz aus Beratungstätigkeiten ziehen. Diese Berater müssen einen Qualitätsnachweis erbringen, um beim BAFA gelistet zu werden für das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ .
In den alten Bundesländern beträgt der Beratungszuschuss in der Regel 50 Prozent, in den neuen Bundesländern bis zu 80 Prozent, bei Unternehmen in Schwierigkeiten bis zu 90 Prozent. Die Antragstellung erfolgt online beim BAFA.
Die genauen Förderbedingungen, weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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