Die Betriebsprüfung: Vorbereitende Maßnahmen und Tipps

Zunächst einmal: Kleinunternehmen, Selbständige und Freiberufler werden im Durchschnitt (je nach Umsatzgröße) nur alle vier bis 20 Jahre geprüft – je größer ein Unternehmen ist, desto häufiger kommt der Betriebsprüfer. Bei Kleinstunternehmen steht sogar im Schnitt nur alle 100 Jahre eine Prüfung durch das Finanzamt an! Doch ob Zufall oder Misstrauen – natürlich kann jederzeit eine Betriebsprüfung erfolgen, und darauf sollte man optimal vorbereitet sein.

Das Online-Portal www.akademie.de gibt einen ausführlichen Überblick über die Fallstricke der Betriebsprüfung. Im Folgenden eine Zusammenfassung:

  • 2008 wurden von über acht Millionen registrierten Unternehmen gut 200.000 geprüft. Das entspricht einer Quote von 2,5 Prozent.
  • In den meisten Fällen finden Betriebsprüfungen nach dem Zufallsprinzip statt – es sei denn, es liegen auffällige Abweichungen bei den betriebswirtschaftlichen Kennzahlen statt – oder es liegt eine Anzeige vor
  • Im Jahr 2008 haben die Betriebsprüfungen zu Steuermehreinnahmen von 17,3 Mrd. Euro geführt
  • Eine reguläre Steuer-Außenprüfung wird einige Wochen zuvor angekündigt
  • Die Prüfung kann einige Tage – bis zu mehreren Wochen dauern, je nach Größe des Unternehmens
  • Man sollte nach Möglichkeit den beratenden Steuerberater vor Ort hinzuziehen
  • „Plaudereien“ mit dem Prüfer sind ungünstig – schließlich weckt alles Persönliche automatisch sein Misstrauen (Hobbys, Restaurant-Vorlieben, Reisen etc.)
  • Normalerweise wird ausschließlich in der Betriebsstätte geprüft. Nur bei begründetem Verdacht auch beim Steuerberater oder in den Privaträumen
  • Bei Kleinunternehmen werden in der Regel die letzten drei abgeschlossenen Jahre geprüft
  • Eine Selbstanzeige kann auch noch nach der Prüfungsanordnung erfolgen – jedoch nicht mehr nach Beginn der Prüfung
  • Man muss dem Prüfer einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und ihm sämtliche relevanten Unterlagen aushändigen
  • Auch elektronische Buchhaltungs-Daten müssen ordnungsgemäß 10 Jahre lang archiviert werden. Sie müssen den Prüfer zwar nicht selbst an den PC lassen – aber ihm die digitalen Daten überlassen (z.B. auf CD-Rom)
  • Der Steuerpflichtige ist zur aktiven Mitarbeit verpflichtet. Der Prüfer muss ebenfalls seine Erkenntnisse mitteilen.
  • Das Schlussgespräch ist von großer Bedeutung (hier sollte der Steuerberater unbedingt zugegen sein!). Es können jetzt noch Unklarheiten bereinigt werden.
  • Die Betriebsprüfung findet ihren Abschluss durch den schriftlichen Bescheid des Finanzamtes.

Weitere Details und Tipps auf akademie.de

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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