Bei der Gründung einer selbständigen Existenz warten viel Herausforderungen auf den Jungunternehmer: betriebswirtschaftliche Entscheidungen, Auftragssteigerung, Mitarbeiterfragen, Geschäftsfelderweiterung oder -anpassung. Für diese entscheidenden Schritte und Entscheidungen gibt es seit einigen Jahren ein Förderprogramm, dass die Beratungsleistungen für Gründer und Jungunternehmen bis zum 5. Jahr großzügig bezuschusst: das KfW Gründercoaching Deutschland.
Das Gründer-Portal foerderland.de erläutert die wichtigsten Eckpunkte des Zuschuss-Programms:
- Zielgruppe:
Angesprochen werden Selbständige, Freiberufler und Jungunternehmen bis zum 5. Jahr nach Gründung oder Übernahme. Bei Freiberuflern darf die Dienstleistung keine Unternehmensberatung darstellen. Die Tätigkeit muss wirtschaftsnah sein. - Inhalte:
Gefördert werden folgende Beratungsinhalte: Optimierung des Businessplans, Markt- und Vertriebsstrategien, Vorbereitung von Finanzierungs- und Genehmigungsgesprächen. Begonnen werden darf nur nach der Gründung. Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen dürfen nicht überwiegend beraten werden. - Förderhöhe:
Förderfähig sind Tagessätze des Unternehmesnberaters bis zu 800 Euro für 8 Stunden. Das Gesamthonorar darf 6.000 Euro nicht übersteigen. Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe 50 Prozent. Es gibt höhere Zuschüsse (75 Prozent) für Beratungen in den neuen Bundesländern und in Lüneburg. - Förderhöhe bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit:
innerhalb des ersten Jahres nach Gründung werden 90 Prozent der Beratungskosten übernommen, wenn zuvor ALG I oder ALG II (Hartz IV) bezogen wurde. Das maximale, förderfähige Gesamthonorar des Unternehmensberaters liegt bei 4.000 Euro, der Zuschuss beträgt maximal 3.600 Euro. Diese Förderung gilt für Gesamtdeutschland.
[…] kann Eva Ihnenfeldt Start-Up-Unternehmen geförderte Beratungen aus dem Programm “Gründercoaching Deutschland” anbieten – mit bis zu 90% […]