Vor dem Verfassungsgericht Erfolg haben? Eva Ihnenfeldt’s Dr. h.c. Affaire – wir haben gewonnen!

Eva Ihnenfeldt: Diese Geschichte, die mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endete, begann am 3. März 2012. Meine Kinder schenkten mir zum Geburtstag einen „Ehrendoktortitel“ – von der Miami Life Developement Church & Institute. Es handelte sich um eine Aktion von Groupon.de, viele Menschen in Deutschland hatten zugeschlagen (übrigens auch einige bekannte Journalisten), und ich erhielt eine Urkunde mit dem Titel: Dr. h.c. of Ministry Eva Ihnenfeldt, MLDC Miami. Natürlich bloggte ich auch darüber, und damit war das Thema eigentlich erledigt. Doch ein Jahr später hatte ich morgens um acht Uhr eine Hausdurchsuchung – sowohl in meiner Wohnung als auch in der Redaktion!

Unser Triumph am 26. Oktober 2013 vor dem Amtsgericht Lübeck

Unser Triumph am 26. Oktober 2013 – vor dem Amtsgericht Lübeck

Wie sich herausstellte, ging es dabei tatsächlich um diese Urkunde. Die Polizei suchte nach Beweisen, dass ich vielleicht unrechtmäßig den Dr. h.c. Titel benutzen würde. Mein Anwalt und ich stellten fest, dass gleichzeitig in Deutschland über hundert Hausdurchsuchungen angeordnet worden waren, und natürlich brachte ich diesen Masseneingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung in die Öffentlichkeit.

Nachdem einige Zeitungen, unter Anderem auch Spiegelonline, Frankfurter Rundschau, RTL (Stern-TV) und der Standard aus Wien über den Fall berichtet hatten, meldeten sich auch andere Opfer bei mir, und meine Wut stieg weiter. Einige Betroffene hatten Unfassbares erlebt bei der staatlichen Aktion, fast alle hatten aus Angst Geldbeträge gezahlt, damit das Verfahren eingestellt wurde, obwohl sie nichts Unrechtes getan hatten.

Mein Anwalt, Mak Swienty, und ich waren also über Nacht zum Kämpfer für ein Grundrecht geworden und wären natürlich nie bereit gewesen, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Privatsphäre – und der Redaktion – aufzugeben. Neben der Vorbereitung auf die Verhandlung beim Amtsgericht Lübeck (natürlich gewonnen) reichte Maik Swienty eine Verfassungsbeschwerde ein.

Dann geschah lange Zeit nichts. Ehrlich gesagt hatte ich das Ganze schon fast wieder vergessen. Doch im Oktober 2015 erhielt mein Anwalt ein Schreiben mit dem Urteil des Verfassungsgerichts: Unserer Beschwerde wurde stattgegeben – wir hatten gewonnen!

Es ist sehr selten, dass Bürger vor dem Verfassungsgericht Erfolg haben, und natürlich bin ich sehr stolz auf Maik Swienty – und sehr glücklich über unsere späte Genugtuung. Wie ich jetzt weiß, ist auch unser Urteil sehr umstritten, da es so ausgelegt werden kann, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung das Recht auf Schweigen bei Anschuldigungen ausgehebelt hat. Wer weiß, vielleicht schreiben wir ja sogar noch ein bisschen Rechtsgeschichte…
Hier Kommentar und Diskussion im Blog von RA Detlef Burhoff

Nun endlich, fast ein halbes Jahr nach Kenntnisnahme vom Urteil, haben Maik Swienty und ich es geschafft, über diesen außergewöhnlichen Erfolg ein Hangout-Interview zu realisieren. Unter dem Video finden Sie dann noch die chronologischen Beiträge zum Fall aus den SteadyNews.

Auf jeden Fall Hurra! Wir haben vor dem Verfassungsgericht gewonnen!

Kontaktdaten von RA Maik Swienty
Anwaltskanzlei Swienty
Im Klive 10 – 58452 Witten
Tel. 02302/2828662
E-mail : [email protected]

Die komplette Geschichte chronologisch in den Blogbeiträgen der SteadyNews

 

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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